Skip to main content
Ambulanter DienstVerein

1. Pflegestärkungsgesetz bringt einige Leistungsverbesserungen

von 27. Januar 2015No Comments

Das 1. Pflegestärkungsgesetz bringt zum 01.01.2015 einige Verbesserungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige.
Unter anderem steigt das Pflegegeld je nach Pflegestufe um 2,5 – 4% sowie die maximalen Leistungen der Verhinderungspflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen jeweils um 4%. Außerdem ist es möglich, bis zu 50% der nicht verbrauchten Leistungen der Kurzzeitpflege auch für Leistungen der Verhinderungspflege einzusetzen. Dadurch steigen die maximalen Leistungen der Verhinderungspflege um weitere 50% und betragen dann jährlich bis zu 2.418 €.
Nähere Informationen entnehmen Sie der unten stehenden Zusammenstellung der Leistungsverbesserungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Pflegeleistungen ab 01.01.2015