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Forschung ohne Zustimmung?

von 24. November 2017Juni 5th, 2020No Comments

Forschung an Menschen, die dem nicht aktuell zustimmen können – das war lange Zeit ein Tabu in Deutschland und ausnahmslos verboten.
Jetzt hat der Gesetzgeber eine Hintertür geöffnet: Ab dem Jahr 2018 ist unter bestimmten Voraussetzungen die „gruppennützige Forschung“ an demenzkranken Menschen möglich. Das heißt, es geht um die Erprobung von Medikamenten auch unter der Voraussetzung, dass der Proband selbst nicht mehr davon profitiert. Und dass er wegen seiner demenziellen Erkrankung zum Zeitpunkt der Durchführung nicht mehr zustimmen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person zu einem früheren Zeitpunkt (vor der Erkrankung) seine Zustimmung gegeben hat.

Betrifft das Ganze auch Menschen mit einer geistigen Behinderung? Was müssen gesetzliche Betreuer beachten, um ihre Verwantwortung wahrnehmen zu können?
Zu diesen Fragen hat der Ökumenische Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte, dem Gemeinsam Leben Lernen e.V. angehört,  eine Informationsveranstaltung durchgeführt und eine Informationsbroschüre in leichter Sprache herausgegeben.

DOWNLOAD: „Forschung an Menschen, die dazu nicht selber Ja oder Nein sagen können“ – Information in leichter Sprache

DOWNLOAD: Vortrag zur Informationsveranstaltung am 05.10.2017, Referentin: Dr. phil. Karin Michel

Der Ökumenische Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte hat im Jahr 2016 eine weitere Broschüre in leichter Sprache zum Thema „assistierter Suizid“ herausgegeben – Titel: „Leben bis zum letzten Atemzug“

DOWNLOAD: Broschüre „Leben bis zum letzten Atemzug“ in leichter Sprache

Beide Broschüren können auch als Druckexemplare in der Geschäftsstelle von GLL bestellt werden.